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Alumniverband der Universität Wien
Das Netzwerk für AbsolventInnen, Freunde und Angehörige der Universität Wien

Campus der Universität Wien, Hof 1.5

Spitalgasse 2
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T: +43-1-4277-28001
F: +43-1-4277-9280
office.alumni@univie.ac.at

ZVR: 473414126


Präsidentin: Mag. Brigitte Ederer

Vize-Präsident: Rektor DI Dr. Heinz W. Engl

Generalsekretärin: VR Univ.-Prof. Mag. Dr. Christa Schnabl
Geschäftsführerin: Dr. Ingeborg Sickinger



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www.alumni.ac.at ist die offizielle Website des Alumniverbands der Universität Wien. Gemäß seinen Statuten als gemeinnütziger Verein verbreitet der Alumniverband auf dieser Website Inhalte, die der Unterstützung der Universität Wien bei ihren vielfältigen Aufgaben in Forschung, Lehre und Wissenschaft sowie der Herstellung der notwendigen Beziehungen der Wissenschaft zur Gesellschaft und Wirtschaft dienen sollen und/oder relevante Informationen bzw. Dienstleistungen für die Mitglieder und weitere interessierte Personengruppen darstellen.



Organe des Vereins


Die Organe des Vereins sind:

a) die Generalversammlung

b) der Vorstand

c) die Rechnungsprüfer

d) das Schiedsgericht




ad a) die Generalversammlung


Innerhalb der ersten sechs Monate jedes Kalenderjahres treten die Vereinsmitglieder am Sitz des Vereins zur ordentlichen Generalversammlung zusammen.



ad b) der Vorstand:


Mag. Brigitte Ederer, Präsidentin

o. Univ.-Prof. DI Dr. Heinz W. Engl, Vizepräsident

ao. Univ.-Prof. VR Mag. Dr. Christa Schnabl, Generalsekretärin

ao. Univ.-Prof. Dr. Germain Weber, Kassier

Altrektor emer. Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Greisenegger, Schriftführer

Altrektor Univ.-Prof. Dr. Georg Winckler, Vorstandsmitglied

Mag. Dr. Peter Adler, Vorstandsmitglied

Dr. Johanna Rachinger, Vorstandsmitglied

Dr. Andreas Brandstetter, Vorstandsmitglied



ad c) die RechnungsprüferInnen:


Mag. Stefanie Huber

Mag. Markus Eckhart




ad d) das Schiedsgericht:


Das Schiedsgericht setzt sich aus drei Vereinsmitgliedern zusammen. Je ein Mitglied ist innerhalb von 14 Tagen aus dem Kreis der Vereinsmitglieder von den beiden Streitteilen namhaft zu machen. Diese zwei Mitglieder wählen ein drittes Vereinsmitglied zum Vorsitzenden des Schiedsgerichtes. Kommt keine Einigung bezüglich des Vorsitzenden zustande, so entscheidet unter den beiden für diese Funktion vorgeschlagene Person das Los. Soweit juristische Personen Vereinsmitglieder sind, sind diesen die Mitglieder ihrer Vertretungsorgane gleichzuhalten.



Für weitere Informationen lesen Sie unsere Statuten!

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